Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Anwendung der Firma „Solutions-Apps DG GmbH“

1. Grundlegende Bestimmungen

1.1. Die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von der Solutions-Apps DG GmbH, Ortsieker Weg 47, 32049 Herford (nachfolgend „Anbieter“ genannt) angebotenen Softwareanwendung von „Solutions-Apps DG GmbH “ durch die Nutzer (nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet) dieser Software.

1.2. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Nutzer verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

1.3. Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

1.4. Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung der SaaS-Anwendung „Solution-Apps“ “ (nachfolgend als „Software“ bezeichnet) durch den Anbieter in der jeweils aktuellen Version auf einem Server zur Nutzung über das Medium Internet unter Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte an der Software. Die Anwendung umfasst u.a. die Bereitstellung von modularer Software, d.h. der Nutzer erhält konkret ausgewählte Software-Module. Darüber hinaus ist auch die Gestaltung individueller Software möglich.

2.2. Die Software befindet sich beim Anbieter. Der Anbieter hält auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden „Server“ genannt) die Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit. Der Anbieter bedient sich zur Bereitstellung der Datenverarbeitungsanlagen der Dienste Dritter. Der Nutzer stimmt dem zu.

2.3. Die wesentlichen Leistungsmerkmale finden sich im jeweiligen Angebot und den Angaben auf der Webseite des Anbieters und werden bei Abschluss des Vertrages dem Nutzer nochmals übermittelt (Anlage 1 zu den Nutzungsbedingungen).

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertragsschluss erfolgt über die Webseite des Anbieters www.solutions-apps.com .

3.2. Der Nutzer kann innerhalb seines Nutzeraccounts die gebuchten Module verwalten und erweitern. Die dadurch entstehende Vertragsänderung wird dem Nutzer per E-Mail bestätigt.

4. Mängelhaftung, Support

4.1. Der Anbieter haftet dafür, dass die bereitgestellte Software während der Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist und für die sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung (Anlage 1 dieser Bedingungen) ergebenden Zwecke geeignet ist. Als Mangel gelten Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, soweit diese den Wert oder die Eignung zur üblichen, dort beschriebenen Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigen oder wenn der Anbieter, die für die vertraglich vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte dem Nutzer nicht wirksam einräumen konnte. Ein unerheblicher Mangel lässt Mängelansprüche nicht entstehen.

4.2. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl des Anbieters entweder durch Fehlerbeseitigung, durch Überlassung eines neuen Softwarestandes, durch das Aufzeigen von Möglichkeiten, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden oder durch Bereitstellung einer Umgehungslösung, welche die Laufzeit und das Antwortzeitverhalten der Software nicht unangemessen behindert.

4.3. Gerät der Anbieter mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Software oder der Mängelbeseitigung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 12. Der Nutzer ist zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, dh. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der Software zur Verfügung stellt.

4.4. Der Anbieter wird während der Supportzeit ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Nutzers entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung (Anlage 1 dieser Bedingungen).

5. Softwareüberlassung, Softwarepflege

5.1. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates (Bündelung mehrere Mängelbehebungen in der Software) und Upgrades (funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Software) sowie neue Versionen (Änderungen der Funktionalitäten der Software) verbessern. Die Upgrades und neuen Versionen können vom Anbieter kostenfrei oder kostenpflichtig angeboten werden. Der Anbieter darf dabei den Funktionsumfang der Software für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränken, insbesondere nicht für Funktionen, auf deren Nutzungsmöglichkeit der Nutzer vertrauen darf, es sei denn, zwingende rechtliche Vorgaben würden ihn dazu verpflichten.

5.2. Ein Anspruch des Nutzers auf die Erstellung/ Zurverfügungstellung eines bestimmten Updates, Upgrades oder einer bestimmten Version, insbesondere eines mit einem vom Nutzer gewünschten Funktionsinhalts, besteht hingegen nicht. Hiervon ausgenommen sind zwingende notwendige Sicherheitsupdates bzw. Updates und Upgrades die aufgrund von sicherheitsrelevanten Umständen erforderlich werden bzw. sind und unverzüglich vorgenommen werden müssen.

5.3. Übergabepunkt für die Software und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.

5.4. Auf Seiten des Nutzers sind für die Nutzung der Software eine Internetverbindung Voraussetzung. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Nutzers sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Nutzer und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.

6. Technische Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten

6.1. Die Überwachung der Grundfunktionen der Leistungen, erfolgt täglich. Die Verfügbarkeit der Software und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt beträgt 99,5 % im Jahresdurchschnitt.

6.2. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Software und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Nutzer. Zur verfügbaren Nutzung (Verfügbarkeit gegeben) zählen auch die Zeiträume während – Wartungsarbeiten stattfinden; – Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Software erforderlichen technischen Infrastruktur; – Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit-) verursacht sind, z. B. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der Software; – Störungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Netzwerkstörung außerhalb unseres Netzes, Verschulden Dritter etc.). – unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch.

6.3. Der Anbieter ist während der Wartungsarbeiten berechtigt, die Software und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Der Anbieter wird den Nutzer über anstehende Wartungsarbeiten vorab verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, also nicht Montag bis Freitag zwischen 06.00 – 19.00 Uhr, durchführen. Wenn und soweit der Nutzer während der Wartungszeiten die Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung der Software während der Wartungsarbeiten zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Nutzer kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.

7. Nutzungsrechte an der Software, Ansprüche Dritter

7.1. Der Anbieter räumt dem Nutzer nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

7.2. Eine physische Überlassung der Software an den Nutzer erfolgt nicht. Der Nutzer darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

7.3. Der Nutzer darf die Software nur bearbeiten oder verändern, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung vorgesehen ist. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

7.4. Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

7.5. Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Nutzer eingeräumt werden, stehen dem Nutzer nicht zu. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Es ist vor allem nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

7.6. Nach Beendigung des Vertrages endet das dem Nutzer eingeräumte Nutzungsrecht.

7.7. Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Nutzer dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

7.8. Der Anbieter stellt den Nutzer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung von deren Rechten geltend machen. Die Freistellung setzt voraus, dass der Nutzer den Anbieter unverzüglich unterrichtet, die erforderlichen Informationen bereitstellt und ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erfolgt.

8. Rechte des Nutzers an etwa entstehenden Datenbanken/Datenbankwerken

8.1. Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Nutzers auf dem Server eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Nutzer zu.

8.2. Der Nutzer bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer dieser Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

9. Pflichten des Nutzers

9.1. Der Nutzer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software, inklusive der bereitgestellten Schnittstellen durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Nutzer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter schulen und sensibilisieren.

9.2. Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Nutzer selbst für die Eingabe, Pflege und Sicherung seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Der Nutzer kann seine Daten über die bereitgestellten Schnittstellen selbstständig sichern. Eine anlasslose Herausgabe der Daten durch den Anbieter ist kostenpflichtig;

9.3. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

9.4. Die weiteren Mitwirkungspflichten des Nutzers ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung (Anlage 1 dieser Bedingungen).

10. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz, Sperrung, Haftungsfreistellung

10.1. Für den Fall, dass die vom Anbieter zur Verfügung gestellten SaaS-Dienste von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Nutzers in Anspruch genommen werden, haftet der Nutzer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang seines Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlustes oder Diebstahls, sofern den Nutzer am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

10.2. Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Nutzers widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Nutzer die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Nutzer vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

10.3. Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

10.4. Der Nutzer hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

10.5. Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der SaaS-Dienste durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters. Die Freistellung umfasst neben Schadensersatzforderungen auch den Ersatz der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Nutzers erfolgt.

11. Vergütung, Zahlungsbedingungen

11.1. Der Nutzer verpflichtet sich, für die Überlassung der SaaS-Dienste das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters, welche auf der Webseite des Anbieters hervorgehen und diesen Nutzungsbedingungen als Anlage beiliegen (Anlage 1 zu diesen Bedingungen). Die Parteien können abweichend zu dem Vorstehenden andere Vergütungsregelungen vereinbaren, die diesem Vertrag als Anlage gesondert beigefügt werden.

11.2. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für die in der Preisliste ausgewiesenen Elemente angemessen zu erhöhen. Dazu ist er insbesondere berechtigt, wenn und soweit Dritte, die er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten hinzuziehen muss, wiederum ihre Preise dafür anpassen. Eine Preisanpassung wird der Anbieter mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich oder elektronisch ankündigen. Ist der Nutzer mit der Preisanpassung nicht einverstanden, steht ihm ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird der Anbieter den Nutzer zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen. Kündigt der Nutzer hingegen nicht, gilt die dann neue Preisliste als Anlage 1 zu diesen Bedingungen; die dort ausgewiesenen Preise sind dann ab dem jeweiligen Zeitpunkt vom Nutzer zu entrichten.

11.3. Einwendungen gegen die Abrechnung zu den vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Nutzer innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich oder elektronisch bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Nutzer genehmigt. Der Anbieter wird den Nutzer mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

11.4. Der Nutzer ist verpflichtet Änderungen seiner Bank- und Kontodaten dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift oder Rückbuchung aufgrund des Verschuldens des Nutzers hat dieser die anfallende Bankgebühr zu tragen.

12. Haftung

12.1. Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Leistungen nach den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

12.2. Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

12.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

12.4. Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Ziffer 11.2. und 11.3. bleiben unberührt.

12.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13. Laufzeit und Vertragsbeendigung

13.1. Dieser Vertrag hat die vereinbarte Laufzeit. Wird der Vertrag bei Modul- Software nicht 3 Monat und bei individuell gestalteter Software nicht 4 Monate vor Vertragsende von einer der Parteien in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.

13.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Leistungen verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

13.3. Der Nutzer wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Die weiteren Einzelheiten dazu ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung (Anlage 1 dieser Bedingungen).

14. Datenschutz

14.1. Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Nutzers oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeite r tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Nutzers für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Nutzer trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Nutzer wird mit dem Anbieter die Details für den Umgang des Anbieters mit den Daten des Nutzers nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.

14.2. Der Nutzer bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Nutzer im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Nutzers erfolgt.

14.3. Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Nutzer, außer soweit der Anbieter etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Nutzer wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme des Anbieters durch die betroffene Person. Der Anbieter wird den Nutzern im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.

14.4. Der Anbieter gewährleistet, dass Daten des Nutzers ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts Anderes vereinbart ist.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

15.2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben.

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